Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
 
 
 

2. Februar 2012

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Kann man Geschmack unter Schutz stellen?

Wenn man den Ausführungen von Prof. Dr.-Ing. Helge B. Cohausz, Patentanwalt in einer Sozietät, Glauben schenken mag, dann muss diese Frage eindeutig mit Ja beantwortet werden. In seinem Vortrag "Schutz des Design" in der Informationsveranstaltung des Dezernats Forschung und Transfer im Februar diesen Jahres am Campus Nord, erläuterte er die schwierigen, für Laien oft missverständlichen Begriffe und deren Unterschiede wie Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Urheberrecht und Marken.
Geschichten über Rechtsstreitigkeiten benutzte Prof. Dr. Cohausz zur anschaulichen Darstellung bei der Klärung der Frage, was grundsätzlich und, natürlich am wichtigsten, wie die persönliche, geistige schöpferische Leistung als Werk oder Form aus dem Bereich Design geschützt werden kann. Plagiatsfälle unterschiedlichster Couleur brachten die Zuhörer zum Schmunzeln und halfen, die Rechtslage und deren Fallstricke besser zu verstehen, die speziellen Merkmale zu differenzieren. Vom Design der bekannten Coca-Cola-Flasche, industriellen Rasterlampen und Klebefilmabrollern über Küchenmaschinen und Kinderspielzeugfiguren und deren identischen Konkurrenten bis hin zu Bronzeengeln aus dem Devotionalienhandel reichte die Bandbreite der angeführten Beispiele. Zusätzlich half die vor Beginn der Veranstaltung verteilte "IP-Drehscheibe", schlüssig und eindeutig den Interessierten die Informationen zu vermitteln: Was schützt was im gewerblichen Rechtsschutz? Benötige ich für das Design den Geschmacksmusterschutz oder falle ich doch eher unter das Urheberrecht?
Nichts ist unmöglich! Technik bietet Vorsprung und Frauen können so bleiben wie sie wollen. Zoff im Paradies gibt es allerdings, wenn Paula die Kuh mit dem Ruf "Achtung, Wild!" 3.2.1 mäßig weil einfach einfach einfach ist, ein fröhliches, nicht immer, aber immer öfter vor sich hin trällert. Wort- und Bildmarken sowie deren Kombinationen auf nationaler und internationaler Ebene rundeten den Vortrag ab. Ein vorgestellter Markengenerator mit Buchstaben und Silbenwahl hilft Wissbegierigen bei der Suche nach einem Namen für eine neue Marke. Allerdings nicht nach einem passenden Rechtsanwalt. Somit ist Recherche beim Schutz des Designs und der Marke weiterhin unerlässlich, sollen Peinlichkeiten wie bei der Einführung des Pajero in Spanien oder des Pinto in Brasilien vermieden werden.
Tröstlich ist es jedenfalls zu wissen, dass seit 2002 in der Europäischen Union das "nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster" existiert, welches kostenlos EU-weiten Schutz bietet, sobald eine Veröffentlichung stattgefunden hat. Und das für 3 Jahre. Vielleicht sollten aber vorher andere Dinge, wie die deutsche Sprache unter Schutz gestellt werden. Sonst sind bald alle for you, vor Ort.


Beispiele und Geschichten über Rechtsstreitigkeiten benutzte Prof. Dr. Helge Cohausz zur anschaulichen Darstellung bei der Klärung der Frage, was grundsätzlich und, natürlich am wichtigsten, wie die persönliche, geistige schöpferische Leistung als Werk oder Form aus dem Bereich Design geschützt werden kann. Foto: Dessislava Berndt

FH Düsseldorf
20.12.2012 - 13:42

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